Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Frankfurt am Main respektive das Sportamt der Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für das Online-Angebot Sportlerehrung-Frankfurt.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Stadt Frankfurt am Main ist bemüht, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Sportlerehrung-Frankfurt.de wird künftig mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar sein. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente (mehrheitlich)
- Bilder-Galerien
- Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache werden noch erstellt.
Die nachstehend aufgeführten Funktionen sind nicht barrierefrei:
- Design (hier: Kontrastverhältnis von einzelnen Grafiken und Farben)
- CAPTCHAs
- Keine Korrektur-Empfehlungen bei falschen Eingaben
Die Stadt Frankfurt am Main arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.
Datum der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 31.03.2021 erstellt.
Kontakt
Bei Fragen zur Barrierefreiheit von Sportlerehrung-Frankfurt.de wenden Sie sich bitte an die Online-Redaktion der Seite Sportlerehrung-frankfurt.de (frankfurter.sportlerehrung@stadt-frankfurt.de).
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserer Website machen möchten, schreiben Sie uns unter der genannten Kontaktmöglichkeit. Wenn Sie darüber hinaus ein Durchsetzungsverfahren anstrengen möchten, finden Sie hier die zuständige Stelle:
Landesbeauftragte für Barrierefreiheit ITExternal Link
Aufgaben der Durchsetzungsstelle: